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Die Arbeitsordnung

Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
 
Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer überlassen, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
 
Der Mindestlohn beträgt 5.000 Euro pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung, sowie Bier und Zigaretten.
 
Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.
 
Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung, ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer!
 
Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften mitzuschunkeln.
 
Von 12:00 Uhr – 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen, Trinken und ein gemütliches Ruhelager.
 
Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
 
Von 15:00 Uhr – 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
 
Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!
 
Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
 
Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chefs statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlass 8 Tage zu schließen.
 
Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
 
Der Wahlspruch lautet:
ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN – WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!
 


 
 
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