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Spaß auf der Autobahn

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
 
Drängeln? Lichthupe? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
 
Seit dem 01.08.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:
250 Euro – 4 Punkte – 3 Monate Fahrverbot.
 
Dann doch lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment:
50 Euro – 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
 
Also: 200 Euro – 1 Punkt – 3 Monate Fahrverbot gespart!
 
Noch mehr sparen? Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:
50 Euro – 2 Punkte.
 
Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
 
Doch das geht noch viel billiger und effektiver – für die ganz Harten!
auf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
 
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt – also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel kaufen. 😉
 
Fazit: 230 Euro gespart und – K E I N E – Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
 
* Diese Infos beziehen sich evtl. auf veraltete Gesetze die aktuell ggfs. nicht mehr gültig sind.
 


 
 
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